Neues Gesetz über den Rechnungshof von Katalonien
Das Parlament von Katalonien hat am 27. Mai das neue Gesetz über den Rechnungshof von Katalonien (Sindicatura de Comptes de Catalunya) zur Aktualisierung des Gesetzes über die Gründung dieser Institution im Jahr 1984 verabschiedet. Die neue Gesetzesvorschrift (Gesetz Nr. 18/2010 vom 7. Juni) klärt den Wirkungsbereich und erweitert die Kompetenzen dieses Finanzkontrollorgans dahingehend, dass es zuständig ist für die Prüfung des gesamten öffentlichen Sektors in Katalonien (Verwaltung auf Ebene der autonomen Region sowie der Kommunen und davon abhängige Einrichtungen), einschließlich u. a. öffentlicher Universitäten, Handelskammern, politischer Parteien und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Zudem beinhaltet das neue Gesetz einige Neuerungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung kommunaler Einrichtungen, indem es verfügt, dass die Verwaltung der autonomen Region die Auszahlung von Subventionen oder Transferleistungen aus ihrem Haushalt an jene Körperschaften aussetzen kann, die dem Rechnungshof ihre Gesamtrechnungslegung nicht übermittelt haben. Der Senat des Rechnungshofs setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen (von denen einer dem Senat als Leitendes Mitglied vorsitzt), und ihre Amtszeit ist auf sechs Jahre beschränkt, die ein einziges Mal verlängert werden kann.