Artikel 1 – Ziele –
Die Europäische Organisation der Regionalen Externen Institutionen zur Kontrolle des Öffentlichen Finanzwesens (EURORAI) setzt sich zum Ziel,
- die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rechnungskontrollinstitutionen auf den verschiedenen Gebieten ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und zu fördern,
- den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens zu fördern,
- ihre Mitglieder ständig über die Gesetzgebung, Organisation und das Funktionieren der verschiedenen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens zu informieren,
- Untersuchungen zu den Problemen der Finanzkontrolle zu fördern,
- die Organisation von Austauschprogrammen und Fortbildungskursen für Bedienstete der Mitglieder von EURORAI zu ermöglichen und
- eine geeignete Definition der in jedem Land benutzten Terminologien auszuarbeiten, die es erlaubt, eine Annäherung der Kontrollmethoden zu ermöglichen.
Artikel 2 – Grundsätze –
EURORAI lässt sich von folgenden Grundsätzen leiten:
- Gleichheit aller regionalen externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens, die Mitglied von EURORAI sind,
- Recht des freien Beitritts oder Austritts,
- Achtung der gesetzlichen Bestimmungen, denen die einzelnen Rechnungskontrollinstitutionen unterliegen.