I. Ziele und Grundsätze 

Artikel 1 – Ziele –

Die Europäische Organisation der Regionalen Externen Institutionen zur Kontrolle des Öffentlichen Finanzwesens (EURORAI) setzt sich zum Ziel,
  1. die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rechnungskontrollinstitutionen auf den verschiedenen Gebieten ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und zu fördern,

  2. den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens zu fördern,

  3. ihre Mitglieder ständig über die Gesetzgebung, Organisation und das Funktionieren der verschiedenen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens zu informieren,

  4. Untersuchungen zu den Problemen der Finanzkontrolle zu fördern,

  5. die Organisation von Austauschprogrammen und Fortbildungskursen für Bedienstete der Mitglieder von EURORAI zu ermöglichen und

  6. eine geeignete Definition der in jedem Land benutzten Terminologien auszuarbeiten, die es erlaubt, eine Annäherung der Kontrollmethoden zu ermöglichen.

Artikel 2 – Grundsätze –

EURORAI lässt sich von folgenden Grundsätzen leiten:
  1. Gleichheit aller regionalen externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens, die Mitglied von EURORAI sind,

  2. Recht des freien Beitritts oder Austritts,

  3. Achtung der gesetzlichen Bestimmungen, denen die einzelnen Rechnungskontrollinstitutionen unterliegen.

Neu! Die Vorbereitungen für die nächste EURORAI-Veranstaltung, ein internationales Seminar zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung, welches am 7. und 8. Juni 2012 in Bordeaux stattfinden wird, sind bereits weit fortgeschritten und das EURORAI-Generalsekretariat möchte nunmehr alle Interessenten bitten, sich spätestens bis zum 18. Mai 2012 für die Veranstaltung anzumelden und spätestens bis zum 11. Mai 2012 ihre entsprechende Hotelbuchung vorzunehmen.