VI. Das Generalsekretariat 

Artikel 12 – Sitz und Organisation –

Die externe Institution zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens der Region, in der sich der Sitz der Organisation befindet, ist mit der Führung des Generalsekretariats betraut; ihr Leiter ist der Generalsekretär von EURORAI.


Artikel 13 – Befugnisse und Aufgaben –

Dem Generalsekretariat obliegt es,
  1. die Sitzungen des Präsidiums vorzubereiten,

  2. die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Präsidiums auszuführen,

  3. den Entwurf des Haushaltsplans zu erarbeiten und dem Präsidium vorzulegen,

  4. die Mitgliedsbeiträge einzuziehen sowie die Konten und Kassen der Vereinigung in Übereinstimmung mit dem verabschiedeten Haushaltsplan zu verwalten,

  5. dem Präsidium jährlich die Haushaltsrechnung und einen finanziellen Rechenschaftsbericht vorzulegen,

  6. den Haushaltsplan auszuführen und die Bücher von EURORAI zu führen und

  7. die ihm von der Mitgliederversammlung oder dem Präsidium übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Rund 114 Teilnehmer aus 11 Ländern nahmen am vergangenen 7. Oktober in Rostow-am-Don an dem internationalen Seminar über die Prüfung der kommunalen Gebietskörperschaften teil, deren Ausrichter die Kontroll- und Rechnungskammer der Region Rostow war.